BLACK & YELLOW FITNESS
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IMPRESSUM

Impressum

Jochen Helms
Black and Yellow Fitness
Hans-Streif-Straße 4
63628 Bad Soden-Salmünster

Telefon: 06056 / 4029373
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE815620188

Berufshaftpflichtversicherung: DEBEKA
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56073 Koblenz
Geltungsbereich: Deutschland



Disclaimer – rechtliche Hinweise

§ 1 Warnhinweis zu Inhalten
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Impressum Generator von JuraForum.de

​ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Black & Yellow Fitness mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1.2. Antrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Black & Yellow Fitness zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Black & Yellow Fitness, das innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen seitens Black & Yellow Fitness schriftlich abgelehnt werden kann. Lehnt Black & Yellow Fitness das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.3 Butterfly App/Transponder
Der Antragsteller erhält bei Antragstellung Zugangsdaten für die Butterfly App, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Studios.

1.4 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungs-berechtigten möglich.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Zutritt Check-in & Check-Out der Butterfly App und/oder Transponder

Durch die Butterfly App/Transponder erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Check-in & Check-Out ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.2. Hausordnung
Black & Yellow Fitness ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Umgang mit der Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Transponder zu sorgen. Einen Verlust der Transponder hat das Mitglied zu melden.

3.2 Gebühr bei Ausstellung der Transponder
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Transponder bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 fällig.

3.3. Verbot der Weitergabe des Transponder
Die Mitgliedschaft bei Black & Yellow Fitness ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Black & Yellow Fitness unverzüglich mitzuteilen.

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Black & Yellow Fitness ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Black & Yellow Fitness wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.4. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.5. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Black & Yellow Fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Black & Yellow Fitness berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.6. Verzugskosten
Black & Yellow Fitness behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 6/12/18 Monaten. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat in Textform gekündigt werden. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer schriftlich per Postbrief oder per E-Mail zu erklären.

6. HAFTUNG VON BLACK & YELLOW FITNESS
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Black & Yellow Fitness nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Black & Yellow Fitness auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Black & Yellow Fitness gelten.

7. VERHALTEN IM GESAMTEN STUDIO
7.1. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Black & Yellow Fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

7.3 Mitbringen von Getränken 
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
​
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen dieser AGB
Black & Yellow Fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Black & Yellow Fitness wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
​
8.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Black & Yellow Fitness aufrechnen.

8.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen tritt die gesetzliche Regelung für diesen Fall ein.

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